Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung der NRW-Landesregierung gilt ab dem 13.01.2022 im gesamten Sportwerk (einschließlich Gastronomie) 2G Plus. Es wird also ein zusätzlicher Test - nicht älter als 24 Stunden - vom Schnelltestzentrum benötigt, auch wenn man geimpft oder genesen ist. Dieser ist allerdings nicht bei Gästen notwendig, die geboostert sind oder alternativ doppelt geimpft und zusätzlich genesen.
Die o.g. Regelungen gelten während der Ferienzeiten auch für Schüler*innen, selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. Außerhalb der Ferienzeiten entfällt die 2G-Plus-Regelung für alle Schüler*innen von deutschen Schulen bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, da bei den Schülern regelmäßige Testungen in der Schule durchgeführt werden.
Wenige Gehminuten vom SportWerk Ochtrup befindet sich ein Drive-In Schnelltestzentrum mit der Möglichkeit sich ohne vorherige Terminbuchung zu testen.
Weitere Informationen zu der genauen Adresse und den Öffnungszeiten findet ihr unter https://registrierung.test-ochtrup.de/de/laukreuz
Vielen Dank für eure Unterstützung! Euer Sportwerk-Team!